Feldt & Mouwens Schädlingsbekämpfung GmbH
Stand: 05.02.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Feldt & Mouwens Schädlingsbekämpfung GmbH und Verbrauchern gemäß § 13 BGB.
Ein Vertrag kommt durch Angebotsannahme oder durch Beginn der Leistung zustande.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen der Schädlingsbekämpfung, Prävention, Beratung, Kontrolle, Desinfektion, Holz- und Bautenschutz sowie Vogelabwehr. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Kunde hat den Zugang zu den betroffenen Bereichen zu ermöglichen und Hinweise des Auftragnehmers zu beachten. Unterbleibt dies, können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Für Anfahrt, Besichtigung, Beratung und fachliche Einschätzung wird eine Anfahrts- und Beratungspauschale berechnet. Diese ist auch dann zu zahlen, wenn kein Folgeauftrag zustande kommt oder keine Bekämpfungsmaßnahme erforderlich ist.
Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt.
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bei ausdrücklich gewünschtem sofortigen Leistungsbeginn erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.
Gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatpersonen).
Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmen, Behörden und juristischen Personen gemäß § 14 BGB.
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch Leistungsbeginn zustande.
Ein bestimmter Bekämpfungserfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsziel: 10 Tage netto.
Anfahrten, Besichtigungen, Beratungen und Kontrolltermine werden pauschal berechnet – unabhängig von einem Folgeauftrag.
Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Freiburg im Breisgau. Es gilt deutsches Recht.
Gilt ausschließlich für Unternehmen, Verwaltungen und juristische Personen gemäß § 14 BGB.