Wilde TiereGeprüfter Jäger
Wilde Tiere

Mit abgelegter Jägerprüfung in Baden-Württemberg besitzen wir nach Paragraph 32 JWMG die Fallensachkunde. Das bedeutet wir dürfen Wildtiere, die auf Ihrem Privatgrundstück ihr Unwesen treiben, mit einer Erlaubnis der unteren Jagd- bzw. Naturschutzbehörde, fangen. Die Wildtiere werden mit einer Lebendfangfalle gefangen und dann von uns entsprechend umgesiedelt. Mittlerweile sind in städtischen Gebieten viele Wildtierarten anzutreffen. Wildschweine und Füchse aber auch Waschbären, die mittlerweile als invasive Art eingestuft werden, sind in manchen Städten keine Seltenheit mehr. Sie können für uns Menschen zu einer Gefahr werden und einen erheblichen Schaden verurachen.

Gründe/Ursachen

Das die Wildtierpopulation in Stadtgebieten so extrem die letzten Jahre gestiegen ist, hat verschiedene Gründe. Zum einen wird der Lebensraum der Wildtieren immer kleiner. Durch die Flächenversiegelung, wie beispielsweise neu angelegte Straßen oder auch neu erschlossene Wohngebiete, wird den Tieren Lebensraum weggenommen. Die oben genannten Wildtierarten werden auch als „Kulturfolger“ bezeichnet, das bedeutet Ihnen fällt es vergleichsweise einfach sich neuen Lebensräumen und anderen Gegebenheiten anzupassen.
Ein weiterer Grund ist, das die Tiere in unseren urbanen Territorien sehr viel Nahrung finden können. Allgemein zieht eine große Nahrungsauswahl eine Vielzahl von Schädlingen aber auch Wildtiere an.

Wir lassen wir uns momentan vom dem Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Württemberg zum „Stadtjäger“ ausbilden. Dieser Kurs ist erst seit 2022 anerkannt und wurde im Jagdgesetz im Paragraph 13a verankert. Diese Zusatzqualifikation ermöglicht uns, mit Beauftragung der jeweiligen Kommune, die Jagd im Stadtgebiet auszuüben.

Feldt & Mouwens Schädlingsbekämpfung

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