Wilde TiereGeprüfter Stadtjäger
Wilde Tiere

Mit abgelegter Jägerprüfung in Baden-Württemberg besitzen wir nach Paragraph 32 JWMG die Fallensachkunde. Das bedeutet wir dürfen Wildtiere, die auf Ihrem Privatgrundstück ihr Unwesen treiben, mit einer Erlaubnis der unteren Jagd- bzw. Naturschutzbehörde, fangen. Die Wildtiere werden mit einer Lebendfangfalle gefangen und dann von uns entsprechend umgesiedelt. Mittlerweile sind in städtischen Gebieten viele Wildtierarten anzutreffen. Wildschweine und Füchse aber auch Waschbären, die mittlerweile als invasive Art eingestuft werden, sind in manchen Städten keine Seltenheit mehr. Sie können für uns Menschen zu einer Gefahr werden und einen erheblichen Schaden verurachen.

Gründe/Ursachen

Das die Wildtierpopulation in Stadtgebieten so extrem die letzten Jahre gestiegen ist, hat verschiedene Gründe. Zum einen wird der Lebensraum der Wildtieren immer kleiner. Durch die Flächenversiegelung, wie beispielsweise neu angelegte Straßen oder auch neu erschlossene Wohngebiete, wird den Tieren Lebensraum weggenommen. Die oben genannten Wildtierarten werden auch als „Kulturfolger“ bezeichnet, das bedeutet Ihnen fällt es vergleichsweise einfach sich neuen Lebensräumen und anderen Gegebenheiten anzupassen.
Ein weiterer Grund ist, das die Tiere in unseren urbanen Territorien sehr viel Nahrung finden können. Allgemein zieht eine große Nahrungsauswahl eine Vielzahl von Schädlingen aber auch Wildtiere an.

Tätigkeit der Stadtjäger

Stadtjäger sind spezialisierte Jäger, die in städtischen Gebieten tätig sind, um Wildtiere zu kontrollieren, die in städtischen oder dicht besiedelten Gebieten eine Gefahr oder Plage darstellen. Ihre Hauptaufgabe ist die Regulierung von Wildtierpopulationen wie Wildschweinen, Füchsen, Waschbären oder Nutrias, um Sachschäden, Verkehrsunfälle und die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.


Einsatzgebiete und Bedarf

Stadtjäger werden vor allem dort gebraucht, wo Wildtiere in Konflikt mit Menschen geraten. Dazu gehören:

Stadtnahe Wälder und Grünflächen: Wildtiere, die nahe an bewohnte Gebiete herankommen.
Parkanlagen: Orte, an denen Wildtiere Nahrung suchen oder sich aufhalten und eine Gefahr darstellen können.

Wohngebiete und Industrieareale: Wildtiere, die in diese Gebiete eindringen und Schäden verursachen oder Menschen gefährden.

Einsätze sind besonders in Zeiten notwendig, in denen Wildtiere vermehrt in städtische Gebiete vordringen, beispielsweise im Herbst, wenn Nahrung knapp wird, oder wenn sich die Population bestimmter Wildtiere stark vermehrt.


Rechtliche Grundlagen

Die Tätigkeit von Stadtjägern unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften sind:

Bundesjagdgesetz (BJagdG): Regelt die Jagdausübung in Deutschland und legt fest, dass Jäger eine Jagdlizenz benötigen. Stadtjäger müssen nach den Vorgaben des Gesetzes handeln.
Tierschutzgesetz (TierSchG): Dieses Gesetz schreibt den tierschutzgerechten Umgang mit Wildtieren vor. Stadtjäger dürfen nur tierschutzkonforme Methoden zum Fangen oder Erlegen von Wild einsetzen.

Waffenrecht (WaffG): Der Einsatz von Jagdwaffen in bewohnten Gebieten unterliegt dem Waffenrecht.

Stadtjäger benötigen eine spezielle waffenrechtliche Genehmigung, um sicherzustellen, dass Menschen nicht gefährdet werden.

Umgang mit den Tieren

Der Umgang mit den Tieren erfolgt nach folgenden Methoden:

Vergrämung: In vielen Fällen werden Tiere durch gezielte Maßnahmen vertrieben, um ihre Rückkehr zu verhindern.

Fang und Umsiedlung: Kleinere Tiere oder geschützte Arten werden häufig eingefangen und in geeignetere Lebensräume umgesiedelt.

Erlegung: Bei Tieren, die eine unmittelbare Gefahr darstellen oder deren Bestände stark angewachsen sind (wie Wildschweine), erfolgt die Erlegung. Das erlegte Wild wird oft zur Verwertung als Wildbret genutzt.

Fazit

Stadtjäger spielen eine wichtige Rolle im städtischen Raum, indem sie das Zusammenleben von Menschen und Wildtieren regulieren. Ihre Arbeit ist durch das Jagd- und Tierschutzrecht streng geregelt, um sowohl den Schutz der Menschen als auch der Tiere zu gewährleisten.

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