Wespen sind ab Mitte April bis Ende Oktober aktiv. Die Populationsstärke erreicht ihren Höhepunkt allerdings erst ab Mitte September.
Wespen ernähren sich von unterschiedlichen Nahrungsquellen, unter anderem von Fliegen, aber auch von pflanzlichem Material. Sie sind für uns Menschen äußerst nützlich. Ziel istr es die Wespen bestmöglich zu schützen. Für Ihren Nestbau wählen sie bevorzugt offenes und trockenes Gelände, was nicht immer leicht erreichen ist.
Ihre Nester baut die Gemeine Wespe an dunklen, geschützten Orten entweder unterirdisch (Kaninchen oder Maulwurfbauten, Mäusenester usw.) oder oberirdisch (Dachstühle, Rollladenkästen, Geräteschuppen usw.). Das für die Nester verwendete Material besteht aus zerkauten, eingespeichelten mürben Holzfasern.
Abhängig von der Nestgröße leben ca. 500–7.000 Tiere in einem Volk. Bei einem Wespenstich werden Alarmpheromone freigesetzt, welche weitere Artgenossen mobilisieren.
# Hornissen (Vespa):
In Deutschland treten zwei Hornissenarten auf. Die Heimische Hornissenart ist in Deutschland streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen bekämpft werden.
Die Asiatische Hornisse kommt seit einigen Jahren auch bei uns in Deutschland vor. Diese Hornissenart ist sehr aggresiv
. Die Königin dieser Art konnte eine Körpergröße von bis zu 6 cm erreichen.
Wie gefährlich ist eine Hornisse?
Für den gesunden Menschen stellt ein Hornissen stich keine große Gefahr dar. Hornissengift ist nicht schlimmer als Bienen- oder Wespengift, meist ist ein Hornissenstich schmerzhafter als der einer Biene oder Wespe.
# Die beiden am häufigsten auftretenden Wespenarten in Deutschland sind die Deutsche-und die Gemeine Wespe. In begründeten Fällen dürfen ihre Nester entfernt werden.
Die Heimische Hornisse darf nur in Ausnahmefällen bekämpft oder umgesiedelt werden. Eine Gehnehmigung der unteren Naturschutzbehörde ist erforderlich.
******************************************************************************
# Die rechtlichen Grundlagen:
§ 39 BNatSchG - allgemeiner Schutz von Tier- und Pflanzenarten (Wespenarten, Wildbienen, Hummeln und Ameisen)
§ 44 BNatSchG - für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (nach Bundesartenschutzverordnung, Hornissen, Wildbienen, Hummeln und Waldameisen)
In § 67 BNatSchG geht es um die Befreiung
§ 67 (1) Nr.2 regelt die Ausnahmen, die vom § 44 befreien, bezieht sich auf die Befreiung (auf Antrag bei der Untere Naturschutzbehörde) um Hornissen umsiedeln zu dürfen.
Wir sind geschulte Fachleute, um Wespennester schnell und effektiv zu bekämpfen. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben.
Um die richtige Methode für jede Behandlung auszuwählen, bestimmen wir die Wespenart und beraten Sie über die weiteren möglichen Vorgehensweisen.
Außerdem beraten wir Sie gerne, welche vorbeugende Maßnahmen Sie treffen können, um einen erneuten Insektenbefall zu vermeiden.
Grundsätzlich lassen sich wespenarten unterscheiden in Kurzkopfwespen und Langkopfwespen